Mieter fragen nach
Huch – ich brauche ganz schnell eine andere Wohnung! Was muss ich beachten?
„Grundsätzlich gilt: Wenn ein Wohnungswechsel ansteht, dann nehmen Sie bitte so schnell wie möglich Kontakt zu mir auf“, antwortet Caren Viet, bei der GATOR zuständig für Neuvermietungen und alle Fragen rund um einen Wohnungswechsel. Denn auch beim besten Willen kann die Vermietungsexpertin nicht im Handumdrehen eine größere oder kleinere Wohnung auf der Anlage herbeizaubern. Ihr Tipp: Mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Umzugstermin anrufen. „Für einen Wohnungswechsel gibt’s ja viele Gründe“, weiß Frau Viet aus Erfahrung: „Ein Baby ist unterwegs – oder die erwachsenen Kinder ziehen aus. Ein Paar trennt sich, oder ein Partner stirbt und die Miete ist für den anderen zu teuer.“ Manch einem sind auch einfach die Nachbarn zu laut oder ihr Balkon bekommt zu wenig Sonne. „Wir versuchen zwar immer, eine bedarfsgerechte Lösung zu finden, aber auch wir sind an gesetzliche Kündigungsfristen und gegebenenfalls feste Vertragslaufzeiten gebunden. Nur wenn jemand beruflich versetzt wird, dürfen wir den Mietvertrag vorzeitig auflösen“, so Caren Viet. Selbstverständlich muss dies durch Vorlage eines Arbeitsvertrages nachgewiesen werden.
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