Mieter fragen nach:
Was wird aus meinem
Mietvertrag, wenn
mein Partner auszieht?
„Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, ob ein Vertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag entlassen wird“, stellt Stefan Grunert von der Hausverwaltung klar.
Die Verwaltung untersucht dann, ob der verbleibende Partner die Miete auch allein schultern kann. „Wir prüfen den Antrag, als ob wir mit dem verbleibenden Mieter ein komplett neues Mietverhältnis eingehen würden“, so Grunert. Wenn die Bonität feststeht, unterschreiben alle Parteien die nötige Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag. Erst nach dieser Unterschrift kann der Ausziehende nicht mehr für ausstehende Mietzahlungen herangezogen werden.
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