Für den Inhalt dieser Seite ist eine neuere Version von Adobe Flash Player erforderlich.

Adobe Flash Player herunterladen

Trabrennbahn Farmsen
Startseite
mieterNEWS 3 / 2011
mieterNEWS 2 / 2011
mieterNEWS 1 / 2011
mieterNEWS 4 / 2010
mieterNEWS 3 / 2010
mieterNEWS 2 / 2010
mieterNEWS 1 / 2010
mieterNEWS 4 / 2009
mieterNEWS 3 / 2009
mieterNEWS 2 / 2009
mieterNEWS 1 / 2009
mieterNEWS 4 / 2008
mieterNEWS 3 / 2008
mieterNEWS 2 / 2008
mieterNEWS 1 / 2008
mieterNEWS 4 / 2007
mieterNEWS 3 / 2007
mieterNEWS 2 / 2007
mieterNEWS 1 / 2007
mieterNEWS 4 / 2006
mieterNEWS 3 / 2006
mieterNEWS 2 / 2006
mieterNEWS 1 / 2006
mieterNEWS 4 / 2005

Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
Poststraße 12 · 20354 Hamburg
Tel.: 040 / 53 43 32-14
Fax: 040 / 53 43 32-32
Email: info@gator.de

© Konzeption - Gestaltung - Umsetzung:
CvH Design Ahrensburg
www.cvh-design.de

WohnungsangeboteAktuellesMieternewsLageplanKontaktInfosFormulareImpressum

Mieter fragen nach:

Was wird aus meinem Mietvertrag, wenn mein Partner auszieht?

„Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters, ob ein Vertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag entlassen wird“, stellt Stefan Grunert von der Hausverwaltung klar.

Die Verwaltung untersucht dann, ob der verbleibende Partner die Miete auch allein schultern kann. „Wir prüfen den Antrag, als ob wir mit dem verbleibenden Mieter ein komplett neues Mietverhältnis eingehen würden“, so Grunert. Wenn die Bonität feststeht, unterschreiben alle Parteien die nötige Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag. Erst nach dieser Unterschrift kann der Ausziehende nicht mehr für ausstehende Mietzahlungen herangezogen werden.

<< zurück zur Übersicht

Auszug