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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
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Wasserschaden, Schwelbrand – das wird teuer

Hauptsache gut versichert!

Zur Kirche gegangen und die Weihnachtskerzen nicht gelöscht? Klingt blöd, ist aber alles schon passiert. Wenn’s brennt, steht man im Schadensfall schnell vor dem finanziellen Ruin. Es sei denn, man ist gut versichert.

Der schnelle PC, der Designerteppich: Alles schick. Und ganz schön teuer. Vor allem, wenn’s dem Nachbarn in der Wohnung nebenan gehört und die leider durch einen Wohnungsbrand gelitten hat, den man selbst ausgelöst hat. Im Schadensfall sind rasch fünfstellige Summen fällig.

Dann ist der Mieter dran. „Er haftet für alle Schäden, die er schuldhaft anderen Mietern und/oder dem Gebäudeeigentümer zufügt“, erläutert Versicherungsexperte Thomas Oltmann. Läuft die Waschmaschine aus, muss der Verursacher dem geschädigten Nachbarn die ruinierte Einrichtung bezahlen. Noch schmerzhafter: ein Schaden am Gebäude. Eine Immobilie verliert nur langsam an Wert.

Ganz wichtig: „Wenn ein Mieter einen Schaden bei der Hausverwaltung geltend macht, z.B. die Folgen eines Wasserschadens, so muss er uns schriftlich bestätigen, dass seine Hausratversicherung für den Schaden nicht aufkommt“, betont Marlies Wesenberg von der Hausverwaltung. Auch falls ein Sturm einen Ast aufs Auto weht, haftet in den seltensten Fällen der Grundstückseigentümer.

Beispiel aus Oltmanns Berufspraxis: Weihnachten. Die Familie geht zur Kirche – und schaltet die Herdplatte nicht ab. Die Wohnung brennt aus. Totalschaden. Hausrat für 70.000 Euro ist futsch. Die Flammen greifen auf andere Wohnungen über. 38.000 Euro sind für die verrußten Einrichtungen der Nachbarn fällig. Der Vermieter will 68.000 Euro für die Schäden am Haus.
Was schützt Otto Normalmieter vor solchen Kontokatastrophen? „Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind ein Muss“, so der Fachmann.

Bei der Versicherungssumme bitte nicht zu knauserig rangehen: „Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sollte mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden betragen.“

Wichtig für Mieter: Mietsachschäden, also die Schädigung des angemieteten Gebäudeteils, sollten mit mindestens 150.000 Euro eingeschlossen sein.

Info

Diese Versicherungen sind ein Muss:

  • Privathaftpflicht
  • Hausrat (inklusive Unterversicherungsverzicht, Wertsachen, Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl, Elementarschäden)
  • Kfz-Haftpflicht

Außerdem sinnvoll:

  • Unfall
  • Privatrente (Altersversorgung)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

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