Gerätehäuschen im Garten?
„Grundsätzlich können wir das nicht genehmigen“,
stellt Marlies Wesenberg von der Verwaltung klar. „Zur
Lagerung von Gartengerätschaften und Kinderspielzeug ist
ja für jede Wohnung ein Keller vorhanden.“ Ausnahmen
von dieser Regel: Kunststoffboxen wie man sie etwa für
die Aufbewahrung von Polsterauflagen für Gartenmöbel
benutzt. „Bedingung ist aber, dass sie nur lose aufgestellt
werden und keine Belästigung der Nachbarn darstellen“,
schränkt Marlies Wesenberg ein.
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