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Trabrennbahn Farmsen
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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
Poststraße 12 · 20354 Hamburg
Tel.: 040 / 53 43 32-14
Fax: 040 / 53 43 32-32
Email: info@gator.de

© Konzeption - Gestaltung - Umsetzung:
CvH Design Ahrensburg
www.cvh-design.de

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Paragraph 6-Schein

Der § 6-Schein ist für Wohnräume gedacht, die durch öffentliche Zuschüsse (2. Förderweg) gefördert werden. Sie sollen Mietern zur Verfügung gestellt werden, die wegen Ihrer Einkommenshöhe nicht mehr berechtigt sind, öffentlich geförderte Wohnungen des 1. Förderweges anzumieten – oder Mietern, die in einer Sozialwohnung leben und Fehlbelegungsabgaben zahlen müssen.

Der § 6-Schein (2. Förderweg) soll so vor allem jungen Paaren und Familien zu Gute kommen. Ziel solcher Förderung ist die Schaffung von familien- und kinderfreundlichen Lebensräumen.

Parken / Stellplätze

Es gibt drei Parkmöglichkeiten auf der Anlage:

a) Straßenstellplatz EUR 25 p.m.
b) Parkpalette oben/unten EUR 23,01 / EUR 35,79 p.m.
c) Tiefgarage EUR 50 p. m.

Die Vermietung der Parkplätze wird vom Hausmeisterbüro vorgenommen, ebenso eventuelle Reservierungen bei Auslastung der gewünschten Parkplatzform. Wenden Sie sich bitte während der Mietersprechstunde an das Hausmeisterteam.

Beachten Sie, dass Sie beim Parken keine Rettungswege blockieren!

Pkw

siehe Auto

Polizei

Die nächste Polizeiwache ist das Polizeikommisariat 38, Scharbeutzer Str. 15, 22147 Hamburg, Tel.: 040 / 428 65 38 10 oder 040 / 428 65 38 12.

Zusätzlich gibt es noch Herrn Stirnal, den BünaBe (Bürgernaher Beamter). Er ist regelmässig auf der Anlage des Wohnparks Trabrennbahn Farmsen und im Stadtteil zu finden.

siehe Stadtteilpolizist

Poller

Ein befahren der Spielstraßen für Anlieferungen ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme:

Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Umzug-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Es wird hierbei eine Uhrzeit für das Befahren der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller auf, lässt den Umzug-LKW passieren und schließt dann den Poller wieder ab.
  3. Es wird eine Uhrzeit für das Verlassen der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller erneut auf, lässt den LKW passieren und verschließt den Poller wieder.

Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die gesperrten Bereiche befahren und spielende Kinder gefährden.

Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr können ebenfalls Umzugs-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Mindestens zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Für die Öffnung der Spielstraße durch die Firma Wachdienst Wilhelmsburg GmbH wird eine Gebühr von € 30,00 erhoben. In dieser Gebühr ist ebenfalls die 3 x Öffnung der Poller für das Verlassen der Spielstraße enthalten. Diese Gebühr ist beim Aufschließen der Poller durch Barzahlung zu entrichten. (Für jedes weitere Befahren der Spielstraße wird eine weitere Gebühr von € 20,00 erhoben.)

Sonn- und Feiertags ist ein Befahren der Spielstraßen und Fußgängerzonen grundsätzlich nicht möglich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen, die im Hausmeisterbüro erhältlich sind.

Rettungswege führen von den öffentlichen Straßen in die mittels Poller abgetrennten Fußgängerzonen. Das Versperren der Rettungswege sowie der Zuwegungen- hier insbesondere die Straßenkehren im Wohnpark- durch Abstellen von PKW etc. ist unbedingt zu unterlassen.

Alle Rettungsdienste verfügen über Schlüssel um die Poller zu öffnen und somit im Notfall schnellstmöglich am Einsatzort zu sein.