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helfen!
In dem ständig aktualisierten Stichwortregister finden
Sie vielleicht
schon die Antwort auf Ihre Frage.
Paragraph 6-Schein
Der § 6-Schein ist für Wohnräume
gedacht, die durch öffentliche Zuschüsse (2. Förderweg)
gefördert werden. Sie sollen Mietern zur Verfügung
gestellt werden, die wegen Ihrer Einkommenshöhe nicht
mehr berechtigt sind, öffentlich geförderte Wohnungen
des 1. Förderweges anzumieten – oder Mietern, die
in einer Sozialwohnung leben und Fehlbelegungsabgaben zahlen
müssen.
Der § 6-Schein (2. Förderweg) soll so vor allem jungen Paaren
und Familien zu Gute kommen. Ziel solcher Förderung ist die Schaffung
von familien- und kinderfreundlichen Lebensräumen.
Parken / Stellplätze
Es gibt drei Parkmöglichkeiten auf der Anlage:
a) Straßenstellplatz EUR 25 p.m.
b) Parkpalette oben/unten
EUR 23,01 / EUR 35,79 p.m.
c) Tiefgarage EUR 50 p. m.
Die Vermietung der Parkplätze wird vom Hausmeisterbüro vorgenommen,
ebenso eventuelle Reservierungen bei Auslastung der gewünschten
Parkplatzform. Wenden Sie sich bitte während der Mietersprechstunde
an das Hausmeisterteam.
Beachten Sie, dass Sie
beim Parken keine Rettungswege blockieren!
Pkw
siehe Auto
Polizei
Die nächste Polizeiwache ist das Polizeikommisariat
38, Scharbeutzer Str. 15, 22147 Hamburg, Tel.: 040 / 428 65
38 10 oder 040 / 428 65 38 12.
Zusätzlich gibt es noch Herrn Stirnal, den BünaBe
(Bürgernaher Beamter). Er ist regelmässig auf der
Anlage des Wohnparks Trabrennbahn Farmsen und im Stadtteil
zu finden.
siehe Stadtteilpolizist
Poller
Ein befahren der Spielstraßen für Anlieferungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Einzige Ausnahme:
Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können
Umzug-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch
Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen
befahren:
- Zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro
(während der Sprechzeiten) gestellt.
- Es wird hierbei eine Uhrzeit für das Befahren der Spielstraße
vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller auf,
lässt den Umzug-LKW passieren und schließt dann
den Poller wieder ab.
- Es wird eine Uhrzeit für das Verlassen der Spielstraße
vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller erneut
auf, lässt den LKW passieren und verschließt den
Poller wieder.
Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die gesperrten
Bereiche befahren und spielende Kinder gefährden.
Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr können ebenfalls Umzugs-LKW's
die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte
Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:
- Mindestens zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro
(während der Sprechzeiten) gestellt.
- Für die Öffnung der Spielstraße durch die Firma Wachdienst Wilhelmsburg GmbH wird eine Gebühr von € 30,00 erhoben. In dieser Gebühr ist ebenfalls die 3 x Öffnung der Poller für das Verlassen der Spielstraße enthalten. Diese Gebühr ist beim Aufschließen der Poller durch Barzahlung zu entrichten. (Für jedes weitere Befahren der Spielstraße wird eine weitere Gebühr von € 20,00 erhoben.)
Sonn- und Feiertags ist ein Befahren der Spielstraßen
und Fußgängerzonen grundsätzlich nicht möglich.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte
den Antragsformularen, die im Hausmeisterbüro erhältlich
sind.
Rettungswege führen von den öffentlichen Straßen
in die mittels Poller abgetrennten Fußgängerzonen.
Das Versperren der Rettungswege sowie der Zuwegungen- hier
insbesondere die Straßenkehren im Wohnpark- durch Abstellen
von PKW etc. ist unbedingt zu unterlassen.
Alle Rettungsdienste verfügen über Schlüssel
um die Poller zu öffnen und somit im Notfall schnellstmöglich
am Einsatzort zu sein.
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