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schon die Antwort auf Ihre Frage.
Lärm
Die Ruhezeit gilt von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
sowie von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen
von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 09.00 Uhr.
In den Ruhezeiten sind belästigende Geräusche wie
z. B. von Bohrmaschinen oder Wäscheschleudern auszuschließen.
Auch
außerhalb der Ruhezeiten ist im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme
darauf zu achten, dass durch Musik etc. auch bei geöffneten Fenstern oder
auf Balkonen etc. die Nachbarn nicht gestört werden. Durch Baden oder
Duschen darf in der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner
nicht gestört werden.
Sind bei Arbeiten oder der Benutzung von Haushaltsgeräten
wie z. B. Waschmaschine, Trockenschleuder usw. belästigende
Geräusche nicht zu vermeiden, so sind diese Tätigkeiten
werktags auf die Zeit von 7 bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr
zu beschränken.
Leinenzwang für Hunde
Hunde sind innerhalb der Anlage grundsätzlich
an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass
keine Verunreinigung durch Kot auf den Wegen und Spielplätzen
erfolgt.
Lieferung von Möbeln etc.
Ein befahren der Spielstraßen für Anlieferungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Einzige Ausnahme:
Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können
Umzug-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch
Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen
befahren:
- Zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro
(während der Sprechzeiten) gestellt.
- Es wird hierbei eine Uhrzeit für das Befahren der Spielstraße
vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller auf,
lässt den Umzug-LKW passieren und schließt dann
den Poller wieder ab.
- Es wird eine Uhrzeit für das Verlassen der Spielstraße
vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller erneut
auf, lässt den LKW passieren und verschließt den
Poller wieder.
Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die gesperrten
Bereiche befahren und spielende Kinder gefährden.
Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr können ebenfalls Umzugs-LKW's
die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte
Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:
- Mindestens zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro
(während der Sprechzeiten) gestellt.
- Für die Öffnung der Spielstraße durch die Firma Wachdienst Wilhelmsburg GmbH wird eine Gebühr von € 30,00 erhoben. In dieser Gebühr ist ebenfalls die 3 x Öffnung der Poller für das Verlassen der Spielstraße enthalten. Diese Gebühr ist beim Aufschließen der Poller durch Barzahlung zu entrichten. (Für jedes weitere Befahren der Spielstraße wird eine weitere Gebühr von € 20,00 erhoben.)
Sonn- und Feiertags ist ein Befahren der Spielstraßen
und Fußgängerzonen grundsätzlich nicht möglich.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte
den Antragsformularen, die im Hausmeisterbüro erhältlich
sind.
Libellen
Im Sommer fliegen sie wieder – im eleganten
Tiefflug über die Teiche und Kanäle, in allen erdenklichen
Farben schillernd. Libellen gehören, aufgrund der zunehmenden
Naturverschmutzung mit zu am stärksten gefährdeten
Insekten in unseren Breiten. Man findet bei uns hauptsächlich
die bläulichen Azurjungfern, die grünen Smaragdlibellen
und die gefleckten Mosaikjungfern.
Zu ihre Beute gehören vor allem Fliegen und Mücken,
aber auch Schmetterlinge, Bienen, Wespen oder kleinere Artgenossen.
Libellen können mit ihren Beinen eine Art Fangkorb bilden
und „käschern“ ihre Beute damit aus der Luft.
Mit ihren kräftigen Mundwerkzeugen durchbeissen sie dann
den Chitinpanzer ihrer Beute. Für den Menschen sind Libellen übrigens
völlig ungefährlich.
Libellen legen Ihre Eier im Wasser ab und die daraus
entstehenden Libellenlarven leben und jagen z.T. mehrere Jahre
im Wasser, bis eine neue Libelle aus dem Larvenpanzer schlüpft,
deshalb ist es wichtig für ein konstant sauberes Wasser
zu sorgen und Verunreinigungen jeder Art zu vermeiden.
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