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Trabrennbahn Farmsen
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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
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Fax: 040 / 53 43 32-32
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Lärm

Die Ruhezeit gilt von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr bis 09.00 Uhr. In den Ruhezeiten sind belästigende Geräusche wie z. B. von Bohrmaschinen oder Wäscheschleudern auszuschließen.

Auch außerhalb der Ruhezeiten ist im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme darauf zu achten, dass durch Musik etc. auch bei geöffneten Fenstern oder auf Balkonen etc. die Nachbarn nicht gestört werden. Durch Baden oder Duschen darf in der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner nicht gestört werden.

Sind bei Arbeiten oder der Benutzung von Haushaltsgeräten wie z. B. Waschmaschine, Trockenschleuder usw. belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so sind diese Tätigkeiten werktags auf die Zeit von 7 bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr zu beschränken.

Leinenzwang für Hunde

Hunde sind innerhalb der Anlage grundsätzlich an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass keine Verunreinigung durch Kot auf den Wegen und Spielplätzen erfolgt.

Lieferung von Möbeln etc.

Ein befahren der Spielstraßen für Anlieferungen ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme:

Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Umzug-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Es wird hierbei eine Uhrzeit für das Befahren der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller auf, lässt den Umzug-LKW passieren und schließt dann den Poller wieder ab.
  3. Es wird eine Uhrzeit für das Verlassen der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller erneut auf, lässt den LKW passieren und verschließt den Poller wieder.

Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die gesperrten Bereiche befahren und spielende Kinder gefährden.

Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr können ebenfalls Umzugs-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Mindestens zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Für die Öffnung der Spielstraße durch die Firma Wachdienst Wilhelmsburg GmbH wird eine Gebühr von € 30,00 erhoben. In dieser Gebühr ist ebenfalls die 3 x Öffnung der Poller für das Verlassen der Spielstraße enthalten. Diese Gebühr ist beim Aufschließen der Poller durch Barzahlung zu entrichten. (Für jedes weitere Befahren der Spielstraße wird eine weitere Gebühr von € 20,00 erhoben.)

Sonn- und Feiertags ist ein Befahren der Spielstraßen und Fußgängerzonen grundsätzlich nicht möglich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen, die im Hausmeisterbüro erhältlich sind.

Libellen

Im Sommer fliegen sie wieder – im eleganten Tiefflug über die Teiche und Kanäle, in allen erdenklichen Farben schillernd. Libellen gehören, aufgrund der zunehmenden Naturverschmutzung mit zu am stärksten gefährdeten Insekten in unseren Breiten. Man findet bei uns hauptsächlich die bläulichen Azurjungfern, die grünen Smaragdlibellen und die gefleckten Mosaikjungfern.
Zu ihre Beute gehören vor allem Fliegen und Mücken, aber auch Schmetterlinge, Bienen, Wespen oder kleinere Artgenossen. Libellen können mit ihren Beinen eine Art Fangkorb bilden und „käschern“ ihre Beute damit aus der Luft. Mit ihren kräftigen Mundwerkzeugen durchbeissen sie dann den Chitinpanzer ihrer Beute. Für den Menschen sind Libellen übrigens völlig ungefährlich.

Libellen legen Ihre Eier im Wasser ab und die daraus entstehenden Libellenlarven leben und jagen z.T. mehrere Jahre im Wasser, bis eine neue Libelle aus dem Larvenpanzer schlüpft, deshalb ist es wichtig für ein konstant sauberes Wasser zu sorgen und Verunreinigungen jeder Art zu vermeiden.