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Trabrennbahn Farmsen
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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
Poststraße 12 · 20354 Hamburg
Tel.: 040 / 53 43 32-14
Fax: 040 / 53 43 32-32
Email: info@gator.de

© Konzeption - Gestaltung - Umsetzung:
CvH Design Ahrensburg
www.cvh-design.de

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In dem ständig aktualisierten Stichwortregister finden Sie vielleicht
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Fahrräder/-ständer

Zu jeder Wohnung wird ein Kellerraum mit vermietet, in dem man ein Fahrrad abstellen kann. Zusätzlich ist in den meisten Häusern ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller vorhanden. Vor den Hauseingängen sind zudem Fahrradständer für das kurzweilige Abstellen des Fahrrades aufgestellt.

Fernsehen

Die Wohnungen sind mit einem Breitbandkabel ausgestattet. Die Anlage ist
analog- sowie digital-tauglich. Sie empfangen damit ca. 30 verschiedene
Fernsehprogramme. Die Kosten hierfür betragen monatlich EUR 7,77.

 

Fernwärme

Die Fernwärme wird in dem von unserem Servicepartner VASA betriebenen Blockheizkraftwerk durch eine Gasturbine erzeugt, welche das Betriebsmedium (Wasser) erhitzt. Mit einer Vorlauftemparatur von 80°C wird das Wasser zur Hausübergabestation geliefert. Die Rücklauftemperatur ist auf 45°C begrenzt. Die Fernwärmebelieferung erfolgt kontinuierlich. Die Anpassung der für das jeweilige Haus benötigten Temperaturen und Wärmemengen (z.B. für die Nachtabsenkung) erfolgt durch die Regelung der Heizzentrale im jeweiligen Gebäude.

Feuerwehr /-zufahrten

Der Notruf der Feuerwehr und Rettungsleitstelle ist 112. Die gekennzeichneten Feuerwehr- und Rettungszufahrten sind unbedingt freizuhalten

Fluchtwege (z.B. Treppenhaus)

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen.

Fußbodenheizung

Zur sparsamen und effektiven Nutzung der gelieferten Fernwärme ist die Heizungsregelung außentemperaturgesteuert. Die herkömmlichen Heizkörper sind jeweils mit Thermostatventilen und Verdunsterröhrchen ausgestattet. Bei Fußbodenheizung erfolgt die Steuerung derselben mittels Raumthermostaten. Für das Ablesen des Verbrauches ist ein digitaler Wärmemengenzähler vorhanden. Bei beiden Heizungsarten wird Wasser als Wärmemedium verwendet.

Fußgängerzone

In den Fußgängerzonen darf gespielt, flaniert und gelebt werden ohne auf Autos achten zu müssen. Grundsätzlich gilt keine PKW’s oder LKW’s in den Fußgängerzonen, doch auch hier gibt es Ausnahmen:
z.B. sind diese Zonen auch Rettungswege. Das Versperren der Rettungswege sowie der Zuwegungen – hier insbesondere die Straßenkehren im Wohnpark – durch Abstellen von PKW etc. ist unbedingt zu unterlassen. Alle Rettungsdienste verfügen über Schlüssel um die Poller zu öffnen und somit im Notfall schnellstmöglich am Einsatzort zu sein.

Ein befahren der Spielstraßen für Anlieferungen ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme:

Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Umzug-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Es wird hierbei eine Uhrzeit für das Befahren der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller auf, lässt den Umzug-LKW passieren und schließt dann den Poller wieder ab.
  3. Es wird eine Uhrzeit für das Verlassen der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller erneut auf, lässt den LKW passieren und verschließt den Poller wieder.

Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die gesperrten Bereiche befahren und spielende Kinder gefährden.

Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr können ebenfalls Umzugs-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Mindestens zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Für die Öffnung der Spielstraße durch die Firma Wachdienst Wilhelmsburg GmbH wird eine Gebühr von € 30,00 erhoben. In dieser Gebühr ist ebenfalls die 3 x Öffnung der Poller für das Verlassen der Spielstraße enthalten. Diese Gebühr ist beim Aufschließen der Poller durch Barzahlung zu entrichten. (Für jedes weitere Befahren der Spielstraße wird eine weitere Gebühr von € 20,00 erhoben.)

Sonn- und Feiertags ist ein Befahren der Spielstraßen und Fußgängerzonen grundsätzlich nicht möglich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen, die im Hausmeisterbüro erhältlich sind.