Sie haben eine Frage...
Wir möchten Ihnen bei der Beantwortung schnell und einfach
helfen!
In dem ständig aktualisierten Stichwortregister finden
Sie vielleicht
schon die Antwort auf Ihre Frage.
Fahrräder/-ständer
Zu jeder Wohnung wird ein Kellerraum mit vermietet,
in dem man ein Fahrrad abstellen kann. Zusätzlich ist
in den meisten Häusern ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller
vorhanden. Vor den Hauseingängen sind zudem Fahrradständer
für das kurzweilige Abstellen des Fahrrades aufgestellt.
Fernsehen
Die Wohnungen sind mit einem Breitbandkabel ausgestattet.
Die Anlage ist
analog- sowie digital-tauglich. Sie empfangen damit ca. 30
verschiedene
Fernsehprogramme. Die Kosten hierfür betragen monatlich
EUR 7,77.
Fernwärme
Die Fernwärme wird in dem von unserem Servicepartner
VASA betriebenen Blockheizkraftwerk durch eine Gasturbine erzeugt,
welche das Betriebsmedium (Wasser) erhitzt.
Mit einer Vorlauftemparatur von 80°C wird das Wasser zur
Hausübergabestation geliefert. Die Rücklauftemperatur
ist auf 45°C begrenzt. Die Fernwärmebelieferung erfolgt
kontinuierlich.
Die Anpassung der für das jeweilige Haus benötigten
Temperaturen und Wärmemengen (z.B. für die Nachtabsenkung)
erfolgt durch die Regelung der Heizzentrale im jeweiligen Gebäude.
Feuerwehr /-zufahrten
Der Notruf der Feuerwehr und Rettungsleitstelle
ist 112. Die gekennzeichneten Feuerwehr- und Rettungszufahrten
sind unbedingt freizuhalten
Fluchtwege (z.B. Treppenhaus)
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure
müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen
jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als
Fluchtweg erfüllen.
Fußbodenheizung
Zur sparsamen und effektiven Nutzung der gelieferten
Fernwärme ist die Heizungsregelung außentemperaturgesteuert.
Die herkömmlichen Heizkörper sind jeweils mit Thermostatventilen
und Verdunsterröhrchen ausgestattet. Bei Fußbodenheizung
erfolgt die Steuerung derselben mittels Raumthermostaten. Für
das Ablesen des Verbrauches ist ein digitaler Wärmemengenzähler
vorhanden. Bei beiden Heizungsarten wird Wasser als Wärmemedium
verwendet.
Fußgängerzone
In den Fußgängerzonen darf gespielt,
flaniert und gelebt werden ohne auf Autos achten zu müssen.
Grundsätzlich gilt keine PKW’s oder LKW’s
in den Fußgängerzonen, doch auch hier gibt es Ausnahmen:
z.B. sind diese Zonen auch Rettungswege. Das Versperren der Rettungswege
sowie der Zuwegungen – hier insbesondere die Straßenkehren im Wohnpark – durch
Abstellen von PKW etc. ist unbedingt zu unterlassen. Alle Rettungsdienste verfügen über
Schlüssel um die Poller zu öffnen und somit im Notfall schnellstmöglich
am Einsatzort zu sein.
Ein befahren der Spielstraßen für Anlieferungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Einzige Ausnahme:
Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können
Umzug-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch
Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen
befahren:
- Zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro
(während der Sprechzeiten) gestellt.
- Es wird hierbei eine Uhrzeit für das Befahren der Spielstraße
vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller auf,
lässt den Umzug-LKW passieren und schließt dann
den Poller wieder ab.
- Es wird eine Uhrzeit für das Verlassen der Spielstraße
vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller erneut
auf, lässt den LKW passieren und verschließt den
Poller wieder.
Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die gesperrten
Bereiche befahren und spielende Kinder gefährden.
Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr können ebenfalls Umzugs-LKW's
die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte
Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:
- Mindestens zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro
(während der Sprechzeiten) gestellt.
- Für die Öffnung der Spielstraße durch die Firma Wachdienst Wilhelmsburg GmbH wird eine Gebühr von € 30,00 erhoben. In dieser Gebühr ist ebenfalls die 3 x Öffnung der Poller für das Verlassen der Spielstraße enthalten. Diese Gebühr ist beim Aufschließen der Poller durch Barzahlung zu entrichten. (Für jedes weitere Befahren der Spielstraße wird eine weitere Gebühr von € 20,00 erhoben.)
Sonn- und Feiertags ist ein Befahren der Spielstraßen
und Fußgängerzonen grundsätzlich nicht möglich.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte
den Antragsformularen, die im Hausmeisterbüro erhältlich
sind.
|