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Trabrennbahn Farmsen
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Wohnpark Trabrennbahn Farmsen
GATOR Beteiligungsverwaltungsges. mbH
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Fax: 040 / 53 43 32-32
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Energie sparen

Sparen durch Energiesparlampen:
Lampen, die häufig in Betrieb sind, sollten mit Energiesparlampen
ausgestattet werden. Im Vergleich zu konventionellen Glühlampen verbrauchen sie bei gleicher Helligkeit bis zu 80 Prozent weniger Energie und haben auch eine zirka achtmal längere Lebensdauer. Die höheren Anschaffungskosten haben sich so schnell amortisiert.

Energiesparend Kaufen:
Beim Kauf neuer Elektrogeräte lohnt sich ein Blick auf energiesparende
Geräte. Diese können zwar in der Anschaffung teurer sein, verbrauchen aber
im Vergleich zu herkömmlichen Geräten bis zu einem Drittel weniger Strom,
und das macht sich auf Ihrer Stromrechnung schnell bemerkbar. Achten Sie
beim Kauf auf energiesparende Geräte der Energieeffizienzklasse A.

Energiesparen durch Verzicht auf "Stand-by":
Durch den Verzicht auf die ständige Bereitschaftsschaltung (Stand-by) von
Fernseher, CD-Spieler, Computer oder anderen Elektro(nik)-Geräten kann jeder Bürger viel Energie und Geld sparen. Laut Umweltbundesamt betragen die Leerlaufverluste mindestens 11 Prozent des Stromverbrauchs der
Privathaushalte! Viele Geräte – Audio- und HiFi-Anlagen beispielsweise –
verbrauchen sogar dann Strom, wenn der Schalter auf "Aus" oder "Off" steht.
Wer in diesem Fall die weitere Stromzufuhr unterbrechen will, muss die
Geräte, wenn sie nicht in Gebrauch sind, abschalten und vollständig vom Netz
trennen.

Richtig heizen, richtig lüften:
Die Gefahr der Bildung von Schimmelpilzkulturen ist hier besonders groß.
Denn in der Luft sind neben Bakterien, Pollen und Staub auch immer große
Mengen von Pilzsporen enthalten. Tips zum richtigen Lüften und zur
Vermeidung von Feuchteschäden:

  1. Auch im Herbst und Frühjahr sollten (bei Anwesenheit) folgende Temperaturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius.
    Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muß gelüftet werden.
  2. Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen.
    Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.
  3. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts
    geschlossen halten.
  4. Nicht vom Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Das "Überschlagenlassen" des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur warme, das heißt feuchte Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder.
  5. Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft schon aus) ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
  6. Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
  7. Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wieviel Wind weht.
  8. Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in
    der Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus.
  9. Je kälter es draußen ist, desto kürzer muß gelüftet werden.
  10. Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.
  11. Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.
  12. Bei inneliegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.
  13. Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach draußen ablüften. Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, daß sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
  14. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muß, weil ein Trockenraum fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.
  15. Nach dem Bügeln lüften.
  16. Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zimmerluft.
  17. Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig.
  18. Bei Abwesenheit über Tage ist natürlich auch das Lüften tagsüber nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es, morgens und abends richtig zu lüften.
  19. Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher. Auch dann spart man im Vergleich zum alten Fenster Heizenergie.
  20. Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Aber: Zwei bis vier Zentimeter Abstand müssen reichen.

Einzug

Ein befahren der Spielstraßen für Anlieferungen ist grundsätzlich nicht möglich. Einzige Ausnahme:

Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Umzug-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Es wird hierbei eine Uhrzeit für das Befahren der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller auf, lässt den Umzug-LKW passieren und schließt dann den Poller wieder ab.
  3. Es wird eine Uhrzeit für das Verlassen der Spielstraße vereinbart. Der Hausmeister schließt den Poller erneut auf, lässt den LKW passieren und verschließt den Poller wieder.

Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Unbefugte die gesperrten Bereiche befahren und spielende Kinder gefährden.

Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr können ebenfalls Umzugs-LKW's die Fußgängerzonen und andere durch Poller abgesperrte Bereiche unter folgenden Voraussetzungen befahren:

  1. Mindestens zwei Werktage vorher wurde ein Antrag im Hausmeisterbüro (während der Sprechzeiten) gestellt.
  2. Für die Öffnung der Spielstraße durch die Firma Wachdienst Wilhelmsburg GmbH wird eine Gebühr von € 30,00 erhoben. In dieser Gebühr ist ebenfalls die 3 x Öffnung der Poller für das Verlassen der Spielstraße enthalten. Diese Gebühr ist beim Aufschließen der Poller durch Barzahlung zu entrichten. (Für jedes weitere Befahren der Spielstraße wird eine weitere Gebühr von € 20,00 erhoben.)

Sonn- und Feiertags ist ein Befahren der Spielstraßen und Fußgängerzonen grundsätzlich nicht möglich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen, die im Hausmeisterbüro erhältlich sind.